Leitfaden für
Heilberufler

Dos and Don'ts im Praxismarketing

Überzeugen Sie Patient:innen mit professionellem Praxismarketing - aber richtig!

Egal, ob Sie Ihre Leistungen auf Social Media, auf der eigenen Praxiswebsite oder mittels klassischer Printwerbung bewerben möchten, ist die Art und Weise wie Sie dies tun dürfen gesetzlich genauestens festgelegt. Schnell können Lobgesänge und Versprechungen zum Erfolg einer Behandlung zur rechtlichen Stolperfalle werden und erhebliche Geldbußen bis zu 50.000 € verursachen.

Der rechtliche
Rahmen

Nebst den jeweiligen Berufsordnungen bilden zwei Gesetze die Rahmenbedingungen für Werbemaßnahmen im deutschen Gesundheitssystem: das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Diese gelten sowohl für Krankenhäuser, Apotheken und Therapeuten (Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, etc.) als auch in eingeschränktem Umfang für Ärzte.

Doch was soll durch diese Gesetze erreicht werden? Gerade für Heilmittelerbringer spielt das HWG eine entscheidende Rolle. Zum Schutz der Patient:innen soll verhindert werden, dass diese durch unangemessene Werbung beim Gebrauch von Medikamenten oder bei der Inanspruchnahme von Behandlungen zu Fehlurteilen verleitet werden. Hieraus ergibt sich für Praxisinhaber die Pflicht, die eigene Werbung auf inhaltliche Korrektheit und mögliche Fehlinterpretationen zu prüfen. Neben den erheblichen Geldbußen können bei nachgewiesener Vorsätzlichkeit sogar Haftstrafen die Folge sein.

Doch Sie müssen nun keine Angst davor haben für sich, Ihre Leistungen oder Ihre Praxis zu werben. Denn es gibt genug Gründe, warum sich ein ausgereiftes Marketingkonzept für Sie lohnen wird!

4 Gründe
für professionelles
Praxismarketing

1. Bekanntheitsgrad

Sie steigern Ihre Bekanntheit in der Region. Durch eine suchmaschinenoptimierte Praxiswebsite werden Sie von den Menschen aus Ihrer Umgebung gefunden und eine hohe Platzierung schafft gleichzeitig Vertrauen! Eine Win-Win-Situation.

2. Sichtbarkeit im Netz

Sie erhalten mehr Sichtbarkeit im Netz. Mit Online-Marketing können Sie effektiv eine Vielzahl an künftigen Patient:innen erreichen. Egal ob auf Social Media oder Ihrer Website.

3. Attraktivität

Professionelle Werbung steigert die Attraktivität für Bewerber!
 

4. Selbstzahler

Attraktive Werbekonzepte und in Szene gesetzte Leistungen bringen Ihnen häufiger Selbstzahler- und Privatpatient:innen in Ihre Praxis.



Don'ts – Womit darf ich nicht werben?

Anpreisende, vergleichende oder irreführende Aussagen sind stets zu vermeiden, da diese Art der Werbung laut dem HWG verboten ist. Daher sind Übertreibungen und Superlative keine Option für Ihre Werbung. Was Sie als Heilmittelerbringer unterlassen sollten:
1
Falsche Heilversprechen, die den Anschein einer belegt wirkungsvollen Behandlung vermitteln
2
Unwahrheiten oder nicht eindeutig formulierte Informationen
3
Unwahre Angaben zu Qualifikationen, Bildung, Erfolge oder Befähigungen
4
Verwendung von Studien, welche sich auf Wirkungsweise oder Erfolg eines Produktes beziehen
5
Krankheitsgeschichten, die zur falschen Selbstdiagnose führen können
6
Verlosen oder Verschenken von Gutscheinen und Proben für Behandlungen
7
Aussagen, die den Eindruck vermitteln, dass bei Nichtverwendung eines Heilmittels die Gesundheit beeinträchtigt wird

Dos – Womit darf ich werben?

Trotz der auf den ersten Blick zahlreichen Verbote gibt es dennoch einige Möglichkeiten für Therapeuten und Praxisinhaber wie Sie für sich und Ihre Leistungen werben können. Grundsätzlich gilt dabei immer die Verwendung wahrheitsgemäßer Angaben zu Ihnen, Ihrer Tätigkeit und Praxis.

Darüber hinaus sollte für Sie das gesundheitliche Wohl Ihrer Patient:innen immer im Zentrum Ihrer Werbebotschaften stehen. Seien Sie stets transparent, offen und ehrlich und vermeiden Sie reißerisch aufbereitete Werbebotschaften.
1
Aussagen in Bezug auf Wirkungsweise und erwartbare Erfolge
2
Verständlich aufbereitete, sachliche, berufsbezogene und wahre Informationen
3
Werbung mit den eigenen Qualifikationen, Zertifikaten und Weiterbildungen
4
Werben für Präventivleistungen (Unterschied zwischen Primär- und Sekundärprävention) fällt nicht unter das HWG

Was sind nun die besten
Werbemittel
für Therapeuten und Praxisinhaber?

Da Sie nun wissen, auf welche Aspekte Sie bei der Werbung für sich und Ihre Praxis achten sollten, stellen Sie sich sicher die Frage welches Werbemittel nun die richtige Wahl ist. Erfahrungsgemäß empfiehlt sich hier ein ausgewogener Mix zwischen analogen (Flyer, Visitenkarten, etc.) und digitalen Werbemitteln (Website, Social Media, SEO).

Wie Praxismarketing erfolgreich angewendet wird, können Sie in unserem Beitrag: #howto - Praxismarketing richtig anwenden nachlesen.

Sie haben noch Fragen oder brauchen einen zuverlässigen Partner, der Ihnen bei der Umsetzung oder Erstellung Ihres Werbekonzepts unter die Arme greift?
Praxismarketing - aber richtig

Zusammengefasst

Was Sie für den Erfolg Ihrer Praxis tun können und wovon man lieber die Finger lassen sollte, zeigen wir Ihnen zusammengefasst in diesem Leitfaden.

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