Künstlersozialkasse
Beauftragt ein Unternehmen einen selbstständigen Künstler, Publizisten oder anderweitig kreativ Schaffenden mit der Anfertigung eines Werkes zur Benutzung oder Verwertung erhebt die Künstlersozialkasse einen Beitrag, welcher zusätzlich zum eigentlichen Werk von abgabepflichtigen Unternehmen/Verwertern entrichtet werden muss.
Die Förderung und soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten, die selbstständig tätig sind, ist dabei seitens Staat oberstes Ziel, denn meist ist diese Berufsgruppe im Vergleich zu anderen Selbstständigen oder Arbeitnehmer hinsichtlich Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung deutlich schlechter gestellt.
Dies kann unter Umstände auch auf unsere erbrachten Design-Leistungen zutreffen, sodass Beitragszahlungen als Pflichtabgabe an die KSK fällig werden, die von unseren Kunden zusätzlich getragen werden müssen – auch wenn wir selbst KEINE Mitglieder der KSK sind.
Zwar fällt uns als Agentur keine Informationspflicht oder Bringschuld unseren Auftraggebern gegenüber zu, jedoch geben die nachfolgenden Links weiterführende Informationen rund um das Thema Künstlersozialkasse.
https://agd.de/auftraggeber/emag/was-muss-ich-als-auftraggeber-ueber-die-kuenstlersozialkasse-wissen
https://www.kuenstlersozialkasse.de