Happy Birthday, Louis Braille!
Ein bemerkenswerter Mann, der mit seinem genialen Schriftsystem zum Vorreiter der barrierefreien Kommunikation wurde, würde heute seinen 210. Geburtstag feiern. Grund genug für die Weltblindenunion (WBU – World Blind Union) den Welttag der Braille-Schrift (World Braille Day) ins Leben zu rufen, der bereits seit 2001 international begangen wird, um darauf aufmerksam zu machen, welche überaus wichtige Bedeutung die Brailleschrift für blinde und sehbehinderte Menschen hat und ferner auf die Inklusion der geistig und körperlich eingeschränkten Menschen in unsere Gesellschaft.
Der am 04.01.1809 in Coupvray (Île-de-France) geborene Louis Braille verlor selbst im Alter von drei Jahren sein Augenlicht durch einen Unfall mit einer Ahle in der Werkstatt seines Vaters. Dadurch wurde der spätere Besuch einer Blindenschule unumgänglich. Dort lernte er ein System kennen, dass bereits auf der Prägetechnik beruhte, um Schriftzeichen, Noten und Informationen durch Erhabenheit ertastbar zu machen.
Er war so fasziniert, dass er in der heimischen Werkstatt mit der Technik experimentierte. Die Ergebnisse stellte ihn jedoch in keinster Weise zufrieden. Erst das Kennenlernen der für militärische Zwecke von Charles Barbier – einem Artilleriehauptmann – erfundenen „Nachtschrift“ vervollständigte seine Idee der Blindenschrift.
Braille vereinfachte das komplizierte „Nachtschrift“-System, welches aus Punkten und Silben bestand, und reduzierte es auf ein 6-Punkte-System und war damit in der Lage 64 verschiedene Zeichen abzubilden.
Bereits im Alter von 16 Jahren hatte Braille ein bahnbrechendes Kommunikationssystem erfunden, welches jedoch erst 1850 – 25 Jahre später und zwei Jahre vor seinem Tod – zu der Anerkennung in Frankreich finden sollte, welche es verdiente.
1879 wurde die Brailleschrift auch in Deutschland eingeführt und ist seither fester Bestandteil in unserem Alltag. Die meisten Sehenden werden ihr auf Arzneiverpackungen begegnen oder sie hier und da auf Tasten, Apparaten oder Wegweisern im öffentlichen Raum (Bahnhöfen, Museen, Amtsgebäuden, …) wahrnehmen. Doch gerade hier setzt zunehmend ein Wandel ein, denn bereits 2023 soll das auf Bundesebene erklärte Ziel der vollumfänglichen Inklusion der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen erfolgt sein.
Dabei wird nicht nur auf das am 27.04.2002 verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 4) und den darin definierten Begriff Barrierefreiheit verwiesen, sondern auch auf die Verpflichtung Deutschlands während der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 Barrierefreiheit als wichtiges gesellschaftliches Ziel anzuerkennen.
Behinderungen jeglicher Art soll fortan als Einschränkung von Teilhabemöglichkeiten durch bauliche, kommunikative oder gesellschaftliche Barrieren gelten und nicht mehr als bloßes Defizit.
Um diese Barrierefreiheit bis zum gesteckten Ziel 2023 zu erreichen, wurden im Baugesetzbuch die Berücksichtigung der Belange von Behinderten bereits bei der Planung von Bauten gesetzlich verankert.Deutsche Bundesländer haben daher die Pflicht zur Barrierefreiheit in ihre Landesbauordnungen übernommen und die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen Teil 1 und 2) wurde bereits in einigen Bundesländern zum verbindlichen Bestandteil und somit Gesetz.
Neben einer Vielzahl an Normen für die verschiedensten Bereiche wurde auch Braille’s Blindenschrift mit einem eigenen Abschnitt bedacht und ist unter der Nummer DIN 32976 zu finden und definiert deren Ausführung bzw. Anatomie:
Doch nicht nur Neubauten unterliegen den Vorgaben des barrierefreien Bauens! Auch bestehende Gebäude und Anlagen im öffentlichen Raum müssen umrüsten.
Dazu zählen unter anderem folgende Einrichtungen:
Gesellschaftliches Leben
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Rathäuser
- öffentliche Verwaltungsgebäude
- Parlamente
- Dienstgebäude
- Regierungsgebäude
Gesundheit und Fürsorge
- Krankenhäuser
- Kinderheime
- Pflegeheime
- Altenheime
- Strafvollzugsanstalten
Kultur
- Veranstaltungsgebäude
- Bibliotheken
- Museen
- Konzerthäuser
- Opernhäuser
- Theater
Verkehr
- Parkhäuser
- Bahnhöfe
- Flughäfen
- Häfen
Wirtschaft und Freizeit
- Messehallen
- Markthallen
- Sporthallen
- Schwimmbäder
- Stadien
- Hotels
Religion
- Kirchen
- Friedhöfe
- Tempel
Im Hinblick auf die Wegeleitung kann der barrierefreie Gedanke durchaus beachtliche Kosten verursachen, denn je nach Einrichtung kann die Barrierefreiheit einen beachtlichen Umfang an Baustellen zu Tage fördern.
Natürlich muss man nicht gleich alles auf Null setzen und komplett neu beginnen. Bestehende Beschilderungssysteme und Handläufe können völlig unkompliziert mit selbstklebenden Folien nachgerüstet werden. Mittels UV-Druck werden hauptsächlich transparente Folien mit erhabender Braille-, Relief- und/oder Prismenschrift bedruckt. Diese muss nicht zwangsläufig schwarz erscheinen, sondern kann auch in jeder anderen beliebigen Farbe dargestellt werden – ob kontrastreich, konform zum Corporate Design oder als diskrete transparente Ausführung.
Gern erarbeiten wir mit Ihnen das perfekte barrierefreie Wegeleitkonzept oder fertigen Ihren Nachrüstbedarf.Kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen.
In jedem Fall danken wir am heutigen Tage Louis Braille für seine revolutionäre Entwicklung und sein Vermächtnis. Er gab blinden und stark sehbehinderten Menschen weltweit die Möglichkeit zurück, wieder lesen zu können und somit Barrieren abzubauen. Ein echter Grund zum Feiern!